Ein Beratungsfeld mit Zukunft: Private Wealth Management

Die umfassende und koordinierte Betreuung von Privatvermögen, gerade bei der Vererbung im mittelständischen Bereich, gewinnt in Deutschland mehr und mehr an Bedeutung. Dabei steht die Vermögensplanung und -verwaltung in einem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Kontinuität und sich ständig ändernden steuerlichen Rahmenbedingungen in einem zunehmend internationalen Umfeld.

Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen die Erwartungen an die Berater. Themen wie Familiengesellschaften, Familienfonds, Finanzprodukte, Besteuerung von Kapitalerträgen, Unternehmensnachfolge, Stiftungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Erb- und Eheverträge, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung gehören zum Alltag der Beratung. Die Klienten erwarten Erfahrung in der Vermögensstrukturierung und -anlage wie strategische und taktische Asset Allokation sowie bei alternativen Investments. In der Praxis betreuen spezialisierte Teams aus den Bereichen Recht, Steuern und Vermögensmanagement große private Vermögen. Entscheidend ist dabei: Kein Berater kann sich mehr die ausschließliche Konzentration auf ein Fachgebiet leisten, sei es in einer Vermögensverwaltung, sei es als Anwalt oder Steuerberater. Erst die Kenntnisse der Schnittstellen zu den relevanten Gebieten im Gesellschaftsrecht, Erb- und Steuerrecht, in der Vermögensanlage und in der Bankenpraxis sorgen für eine hochwertige Beratung. Ist das betreute Vermögen hinreichend groß, kann das Family Office einer einzelnen Familie diese spezialisierten Berater einschalten und den Investmentprozess steuern.

Im Herbst 2010 wird der speziell auf diese Bedürfnisse ausgerichtete Masterstudiengang „Private Wealth Management“ erneut von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angeboten. Dozenten des Studiengangs sind Wissenschaftler und Praktiker aus Kanzleien, Banken, Vermögensverwaltungen, Family Offices und Gerichten. Sie vermitteln die notwendigen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse. Die Teilnehmer profitieren von dem praxisbezogenen Fachwissen der Dozenten und ihrem Erfahrungsschatz ebenso wie von der wissenschaftlichen Vertiefung dieser in der universitären Lehre traditionell vernachlässigten Themenfelder.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen je nach Wahl des Studienschwerpunktes der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“.

Wir würden uns freuen, Sie im Masterstudiengang „Private Wealth Management“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster begrüßen zu dürfen.                                


Prof. Dr. Peter Oestmann
Westfälische Wilhelms-Universität Münster


   Dr. Andreas Richter, LL.M.
   P+P Pöllath + Partners, Berlin