
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Altersvorsorge“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts-, wirtschaftswissenschaftliches oder mathematisches Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus, die auch durch eine schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, durch Praktika oder das Referendariat nachgewiesen werden kann.
Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Anmeldungen sind bis zum Beginn des Studiums möglich. Ein Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 € wird bis zum 15. Februar 2011 gewährt. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

Es werden maximal 40 Teilnehmerplätze für den Masterstudiengang „Altersvorsorge“ vergeben.
Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlicher Unterlagen (Prioritätsprinzip).
Eine frühzeitige Anmeldung empfiehlt sich, da die Anzahl der Studienplätze auf 40 begrenzt ist.
Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen dauert es etwa 2-3 Wochen, bis der Prüfungsausschuss entschieden hat, und Sie die Zulassung zum Studiengang per Post erhalten.
Die Zulassungsordnung wird in Kürze eingestellt.
Da die Teilnehmeranzahl pro Studiengang begrenzt ist, kann es passieren, dass wir nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens auch Absagen verschicken müssen. Sollte es bei Ihrer ersten Bewerbung nicht geklappt haben, so empfehlen wir Ihnen, es im darauf folgenden Jahr noch einmal zu versuchen. Eine erfolglose Bewerbung nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird von uns im Sinne einer „Wartezeit“ bewertet und erhöht Ihre Chancen bei einer neuerlichen Bewerbung.