
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist natürlich auch immer eine finanzielle Belastung. Zu den Studiengebühren kommen noch die Kosten für die Anreise, die Unterkunft und sonstige Ausgaben hinzu. Schnell ist man dann bei einer Summe angelangt, die auf den ersten Blick sehr hoch erscheint.
Durch die Teilnahme an dem Studiengang „Medizinrecht“ steigen Ihre Berufs- und Karriereaussichten jedoch beträchtlich. Dies schlägt sich natürlich auch im Gehalt nieder. Nach Absolvierung des Studiengangs können Sie mit einem überdurchschnittlich hohem Gehalt rechnen, so dass sich die Ausgaben für ein Masterstudium schon nach kurzer Zeit rentiert haben.
Wenn Sie sich bis zum 15. Februar 2012 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 Euro in Anspruch nehmen. Die Gebühren belaufen sich dann auf insgesamt 9.900 Euro. Bei einer Anmeldung nach dem 15. Februar 2012 (freie Teilnehmerplätze vorausgesetzt) belaufen sich die Studiengebühren auf insgesamt 11.700 Euro.
Für Nichtjuristen ist die Teilnahme an einem Vorschaltkurs zur Vertiefung und Erweiterung der juristischen Vorkenntnisse obligatorisch. Wenn Sie sich bis zum 15. Februar 2012 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 Euro in Anspruch nehmen. Die Gebühren belaufen sich dann auf insgesamt 10.890 Euro. Bei einer Anmeldung nach dem 15. Februar 2012 (freie Teilnehmerplätze vorausgesetzt) belaufen sich die Studiengebühren auf insgesamt 12.690 Euro.
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden:
1. Rate: 31. März 2012
2. Rate: 15. Oktober 2012
3. Rate: 31. März 2013
Anmeldung bis zum 15. Februar 2012: | 9.900 Euro (drei Raten à 3.300 Euro) |
Anmeldung nach dem 15. Februar 2012: | 11.700 Euro (drei Raten à 3.900 Euro) |
Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 206,34 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität.

In jedem Studienjahr vergibt die Westfälische Wilhelms-Universität insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr.
Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechtswissenschaftlichen Bewerber vergeben, die über eine Abschlussnote von 9,0 oder mehr Punkten in einem der beiden Staatsexamina verfügen.
Die übrigen drei Stipendien werden an Wirtschaftswissenschaftler, Mediziner und Pharmazeuten vergeben, die die entsprechenden überdurchschnittlichen Abschlussnoten vorweisen können. Teilstipendienfähig sind:
Teilstipendienfähig sind zudem Mediziner und Pharmazeuten mit einem sehr guten Abschluss.
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
In den Studiengebühren enthalten sind bereits vollständig die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Verpflegung.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang „Medizinrecht“ entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.