Zulassung zum Studiengang

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts-, wirtschaftswissenschaftliches oder medizinisches bzw. pharmazeutisches Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen:  

  • Staatsexamen
  • Diplom (z.B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Volkswirt, Diplom-Wirtschaftsjurist, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Diplom-Verwaltungswirt u.a.)
  • Bachelor- oder Masterabschluss aus einem der oben genannten Studiengänge an einer Hochschule (Universität/Fachhochschule) mit mindestens 240 ECTS-Punkten (wobei bis zu 60 ECTS-Punkte aufgrund
    beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können).

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (Fort- oder Weiterbildung, Schein im Rahmen des Studiums) nachzuweisen.

Berufserfahrung

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus, die auch durch eine schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, durch Praktika oder das Referendariat nachgewiesen werden kann.

Ausländische Bewerber

Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Fristen

Anmeldeschluss ist am 15. Februar 2012. Ihre Bewerbung kann auch danach noch berücksichtigt werden, wenn noch freie Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen.

Zulassungsverfahren

Die max. 40 Teilnehmerplätze für den Masterstudiengang "Medizinrecht" werden in einem gestaffelten Verfahren vergeben.













Vorzeitige Zulassung

Bewerber, die folgende Notenvoraussetzungen mitbringen, haben die Möglichkeit, vorzeitig zum Studiengang zugelassen zu werden:  

  • mindestens "6,5" Punkte im 1. oder 2. Staatsexamen
  • mindestens „gut (2,5)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Universität)
  • mindestens „gut (1,9)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Fachhochschule) oder im Bachelorabschluss
  • mindestens „sehr gut" im medizinischen oder pharmazeutischen Hochschulabschluss

Für eine vorzeitige Zulassung zum Studiengang ist jedoch nicht nur die Abschlussnote entscheidend. Ausschlaggebend ist auch der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung, da nur maximal 30 Teilnehmerplätze (15 Juristen/15 Nichtjuristen) vorab vergeben werden.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen dauert es etwa 2-3 Wochen, bis der Prüfungsausschuss entschieden hat, und Sie die Zulassung zum Studiengang per Post erhalten.

Bewerbungsverfahren

Die übrigen Teilnehmerplätze werden über ein Bewerbungsverfahren vergeben. Dabei werden die Bewerbungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Februar 2012 gesammelt.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss etwa ein bis zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Februar 2012 basierend vor allem auf den Kriterien „Abschlussnote“ und „Berufserfahrung“. Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein.

Zulassungsordnung

Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

Wartezeit

Da die Teilnehmeranzahl pro Studiengang begrenzt ist, kann es passieren, dass wir nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens auch Absagen verschicken müssen. Sollte es bei Ihrer ersten Bewerbung nicht geklappt haben, so empfehlen wir Ihnen, es im darauf folgenden Jahr noch einmal zu versuchen. Eine erfolglose Bewerbung nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird von uns im Sinne einer „Wartezeit“ bewertet und erhöht Ihre Chancen bei einer neuerlichen Bewerbung.

Fragen?

Haben Sie noch Fragen, oder möchten Sie individuelle Besonderheiten mit uns klären? Dann schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.