
Mit dem Ziel, bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen, hat Deutschland zusammen mit seinen europäischen Nachbarstaaten im Jahr 1999 die sog. Bologna-Erklärung unterzeichnet, die wohl umfangreichste Hochschulreform neuerer Zeit.
Auffälligstes Merkmal dieser Reform ist die geplante Umstellung aller Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem.
Bei der Neustrukturierung der Studiengänge muss sichergestellt werden, dass gewisse fachliche Mindeststandards eingehalten bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllt werden. Daher müssen sich alle Bachelor- und Masterstudiengänge einem Akkreditierungsverfahren unterziehen, das auf ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz basiert. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche und aussagekräftige „Kennzahlen“ hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die staatliche Genehmigung neuer Studiengänge.
Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde daher ein nationaler Akkreditierungsrat eingerichtet, der für die Einhaltung und Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards zuständig ist und bestimmte Grundanforderungen an das Akkreditierungsverfahren definiert. Die eigentliche Akkreditierung von Studiengängen erfolgt letztlich durch Akkreditierungsagenturen, die sich ihrerseits vom Akkreditierungsrat akkreditieren lassen müssen und an dessen Beschlüsse gebunden sind.
In Deutschland sind insgesamt sieben Akkreditierungsagenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu vergeben. Eine dieser Agenturen ist die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.V.).
Der Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“ wurde am 27.06.2005 von AQAS e.V. mit den akademischen Hochschulgraden „Master of Laws“ (LL.M.) und „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) akkreditiert. Die Reakkreditierung wird 2010 erfolgen.
Das Akkreditierungsverfahren ist grundsätzlich in mehrere Phasen gegliedert:
1. Antragserstellung & Eröffnung des Verfahrens
2. Begehung durch eine Gutachtergruppe
3. Abschluss des Verfahrens und Akkreditierung durch die Akkreditierungskommission von AQAS e.V.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.
Auszug aus dem Bericht von AQAS:
„In diesem Studiengang werden Themen behandelt, die für die Wissenschaft und insbesondere für die Praxis von enormer Bedeutung sind, aber in den regulären, herkömmlichen juristischen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungsgängen allenfalls am Rande gestreift werden.
Das Studienprogramm schließt konsequent an das grundständige Studium der Rechts- bzw. Wirtschaftswissenschaften an und zeichnet sich durch ein umfassendes und inhaltlich gut ausgewogenes Lehrangebot aus.
Die fächerübergreifende Grundkonzeption des Studiengangs sowie die zeitliche und sachliche Zusammenstellung der Module sind überzeugend. Gerade im Bereich "Mergers & Acquisitions" kann eine praxisorientierte Postgraduiertenausbildung nur gewährleistet sein, wenn sowohl juristisches Fachwissen als auch wirtschaftswissenschaftliche Zusatzkenntnisse vermittelt werden. Dem trägt dieser Studienganges vollumfänglich Rechnung.
Der Studiengang ist von vornherein dynamisch angelegt, kann also bei Änderungen etwa des Anforderungsprofils aus der Praxis ausgebaut bzw. umgebaut werden. Er stellt insgesamt einen konsequenten Baustein im Konzept des lebenslangen Lernens dar. Die hohe Qualität des Lehrangebots beruht auch darauf, dass dieses bereits in einem Vorgängerstudiengang praktisch erprobt werden konnte. Neben den bewährten Professoren der beteiligten Fachbereiche konnten herausragend qualifizierte Dozenten/innen aus der beruflichen Praxis gewonnen werden. Mit der Auswahl wurde eine ausgewogene Kombination zwischen Wissenschaftlern/innen und Praktikern/innen erzielt. Diese personelle Zusammensetzung – insbesondere im Zusammenhang mit dem angewendeten Konzept des Co-Teaching – gewährleistet, dass den Studierenden ein umfassender, sowohl den wissenschaftlichen als auch den aus der Praxis sich ergebenden Anforderungen gerecht werdender Überblick über die Themenschwerpunkte gegeben wird.
Positiv hervorgehoben wird die Einbettung des Studiengangs in ein Franchisemodell mit der so genannten JurGrad gGmbH. Diese Organisationsform gibt den Studiengängen eine gesicherte Basis und stellt den Studierenden stets erreichbare kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Da das Studium von vornherein als Teilzeitstudium angelegt ist, ist es trotz hoher Arbeitsbelastung auch neben dem Beruf zu bewältigen. In diesem Zusammenhang werden moderne Lernkonzepte wie Simulationen und Workshops hervorgehoben, die den ebenfalls modernen Inhalten angemessen sind.“
Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Auswahl der Dozenten wider: Rückmeldungen von Teilnehmern und Absolventen belegen, dass das Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt.
Um den hohen Standard langfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von einem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen angepasst.
Darüber hinaus haben natürlich auch die Teilnehmer die Möglichkeit, auf die Entwicklung des Studiengangs Einfluss zu nehmen. Im Anschluss an jede Veranstaltung werden Inhalte und Dozenten evaluiert. In einer abschließenden Gesamtevaluation am Ende des Studiengangs werden zusätzlich Aspekte wie der organisatorische Ablauf des Studiengangs oder die Berufsmarktorientierung mit einbezogen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden analysiert und ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms herangezogen. Eine Reihe von Zitaten aus diesen Evaluationsbögen finden Sie in der Rubrik "Der Studiengang in Kürze".