
Geboren am 26. April 1954 in Erlangen, studierte Rechtswissenschaft in Münster, wo er auch seine Referendarzeit absolvierte. Von 1982-1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Rechtswissenschaftlichen Seminar I der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Promotion mit dem Thema „Wirtschaftsgeheimnisse - Informationseigentum kraft richterlicher Rechtsbildung?" (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft Bd 27). Ab Januar 1987 in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig und im April 1993 zum Richter am Landessozialgericht und im Februar 2002 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen ernannt. Seit Juni 2005 Richter am Bundessozialgericht. Dort gehört er dem 1. Senat (Krankenversicherung) an. Seit August 2008 ist er Präsidialreferent. Seit Oktober 1993 im Nebenamt Mitglied des Prüfungsausschusses des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen, seit Mai 1994 Mitglied des Prüfungsausschusses des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dr. Hauck ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts- und Sozialrecht, insbesondere zum Vertragsarzt-, Kranken- und Unfallversicherungsrecht, sowie zum Verfahrensrecht hervorgetreten und ist Lehrbeauftragter der Universität Halle sowie der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Düsseldorf.