
Geboren 1977; 1998-2003 Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2006 Promotion. Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München und als Rechtsanwalt. Seit 2006 Referent und stellvertretender Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Referat Pflege und Pflegeversicherung, dort zuständig für Heimrecht und die Umsetzung der Föderalismusreform in diesem Bereich sowie die pflegerechtlichen Fragestellungen im Bereich des Leistungsrechts/SGB XI. Lehrbeauftragter in der Rechtsausbildung für die wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten an der Ludwig-Maximilians-Universität München. In Vorbereitung: Kommentar zum neuen Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (föderalisiertes Landesheimrecht), Verlag C.H. Beck; umfangreiche Vortragstätigkeit.