
Geboren 1975; Nach zweitem Staatsexamen 2003 Zulassung als Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Krankenhausrecht. Nebenberufliche Promotion am Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (Prof. Dr. Francke, Prof. Dr. Hart). 2007 Promotion zum Dr. jur. und Wechsel zur Kanzlei Schmidt, von der Osten & Huber, Essen. Seit 2008 Fachanwalt für Medizinrecht. Umfassende Gestaltungsberatung und Vertretung im Medizinrecht, u.a. von Leistungserbringern in Netzen zur Integrierten Versorgung. Diverse Veröffentlichungen.