Mit Bezugnahme auf die in den vorangegangenen Modulen gewonnenen Erkenntnisse zum Ablauf einer Transaktion werden zu Beginn dieser Veranstaltung die Bedeutung und Funktionen der Due Diligence sowie deren wirtschaftsrechtliche Relevanz geklärt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf empirischen Befunden liegt. Ebenso werden Teilbereiche der Due Diligence überblicksartig vorgestellt und praxisnahe Hinweise zur Ergebniskommunikation und Auftragsgestaltung von Due Diligence-Aufträgen an Wirtschaftsprüfer gegeben. Der zweite Vorlesungsteil widmet sich ausführlich der Durchführung der Due Diligence. Hierbei werden zunächst der rechtliche Rahmen und der Gegenstand der Legal Due Diligence behandelt. Sodann wird die Tax Due Diligence, insbesondere die dabei auftretenden Haftungsfragen und steuerlichen Risiken, erörtert. Den Abschluss der Vorlesung bilden Hinweise zur steuerlichen Gestaltung bei der Akquisitionsstrukturierung.
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Zu Beginn des Modulteils stehen allgemeine Fragen des Unternehmenserwerbs, wobei insbesondere ein Überblick über das Verkaufsverfahren sowie ein Einblick in das Übernahmeverfahren vermittelt werden. Dabei wird auf vorvertragliche Aufklärungs- und Verhaltenspflichten Bezug genommen sowie der Letter of Intent mit dessen haftungsrechtlichen Auswirkungen dargestellt. In einem nächsten Abschnitt werden die Grundzüge des Wertpapierhandelsrechts vermittelt. Dabei stehen grundlegende Regelungen für alle Marktteilnehmer im Vordergrund, die auf ein faires Marktverfahren zielen. Hierzu zählen insbesondere die Vorschriften zu Insiderhandelsverboten und zur Ad-hoc-Publizität, wobei ein besonderer Fokus auf Besonderheiten bei M&A-Transaktionen gelegt wird. Anschließend werden aufbauend auf den Strukturprinzipien und den Regelungszielen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes die aktuellen Rechtsfragen zu den Verhaltenspflichten beim Erwerb börsennotierter Gesellschaften erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den sich im WpÜG sowie im Kapitalmarktrecht stellenden Rechtsfragen der Zurechnung. Zum Abschluss werden Pflichtangebote und Sanktionen nach dem WpÜG behandelt.
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