Buchführung ist die Umsetzung der steuer- und handelsrechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) in die tägliche Rechnungslegung der Unternehmen. Anhand einer praktischen Fallstudie sollen ausgehend von den Buchführungspflichten die Eröffnungsbilanz erstellt, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, die Schlussbilanz gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt werden.
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Die Vorlesung behandelt vor allem die Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften nach dem KStG. Im Mittelpunkt werden dabei die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) stehen. Besonderer Wert wird auf die Herstellung von Bezügen zur Besteuerung von Personengesellschaften sowie zur Besteuerung der Anteilseigner gelegt. Ferner werden die Grundzüge des Gewerbesteuerrechts (nicht nur für Körperschaften, sondern auch für Personenunternehmen) behandelt. Die Vorschriften dieser beiden Rechtsgebiete sind für die betriebliche Steuerplanung von überragender Bedeutung. In den letzten Jahren hat es hier grundlegende Umwälzungen in der gesetzlichen Systematik gegeben. Diese Neuerungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 werden in der notwendigen Tiefe besprochen.
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Der Modulteil „Ertragsteuerrecht V“ beginnt mit einer kurzen Darstellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und deren Besonderheiten. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Darstellung der einkommensteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Dies schließt auch eine Erörterung bilanzieller Besonderheiten bei Personengesellschaften, ertragsteuerlicher Folgen von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und besonderer Regelungen für bestimmte Arten von Personengesellschaften ein. Die eingeschränkten Möglichkeiten zur Nutzung von Verlusten durch nicht voll haftende Personengesellschafter werden ebenso vorgestellt wie die Besonderheiten, die sich für die Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen von Personengesellschaften gegenüber Einzelunternehmen ergeben. Gleichfalls wird ein Überblick über Personengesellschaften mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft gegeben.
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