
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht; Geboren 1956; Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Köln mit zeitweiser Nebentätigkeit (1982 bis 1985) als wissenschaftlicher Assistent und Tutor an der Universität zu Köln; Promotion 1986 mit einer arzthaftungsrechtlichen Dissertation an der Universität zu Köln; seit 1985 Rechtsanwalt und seit 1989 Gesellschafter der überörtlichen Sozietät Bach, Langheid & Dallmayr (dort Bereichsleiter der Sozietät für alle Kompositsparten und Fachleiter Haftpflicht und Haftpflichtversicherung der Gesamtkanzlei); Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für den Erwerb des Fachanwalts für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln; mehrjährige Prüfertätigkeit beim Landesjustizprüfungsamt NRW in Düsseldorf; ständige Vortragstätigkeit auf externen und unternehmensinternen Veranstaltungen, insbesondere zur Haftpflichtversicherung, VVG-Themen, Produkthaftung und Arzthaftung; diverse Veröffentlichungen (z. B. Allgemeine Haftpflichtversicherung – Ausgewählte Deckungsfragen der AHB/BBR, 5. Aufl., 2003, 6. Aufl. in Vorbereitung; demnächst: Kommentierung der AHB in: Langheid/Wandt, Großkommentar zum VVG, Beck-Verlag); Mitglied u. a. des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft, des Vereins der Förderer des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln und der ARGE Versicherungsrecht im DAV.