
Sie interessieren sich nicht für eine Teilnahme am gesamten Studiengang, da Sie den Zeitaufwand scheuen oder bereits einen Mastergrad besitzen? Es gibt dennoch einzelne Veranstaltungen oder Module, die Sie gerne besuchen würden?
Im Masterstudiengang "Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen" haben Sie die Möglichkeit, auch einzelne Wochenenden oder Module zu buchen. Bitte beachten Sie aber, dass nur jeweils fünf Plätze pro Veranstaltung für die Einzelbuchung zur Verfügung stehen (freie Kapazitäten vorausgesetzt). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Im Gegensatz zur regulären Teilnahme am Studiengang "Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen" ist kein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Hochschulabschluss Voraussetzung. Die Veranstaltungen stehen jedem Interessierten offen.
Für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen benötigen wir lediglich das Anmeldeformular.
Die Gebühren betragen pro Unterrichtsstunde 40 €. Teilnehmer und Absolventen unserer Studiengänge erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20%. Die Angabe der Unterrichtsstunden und die Bezeichnung der Kursinhalte finden Sie im Time Table.
Die Zahlung ist bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Nach Besuch eines ganzen Moduls besteht die Möglichkeit, gegen eine Prüfungsgebühr von 100 Euro an der Abschlussklausur teilzunehmen. Das Teilnahmezertifikat wird dann mit einer Note versehen.
Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch entscheiden, den Studiengang komplett zu durchlaufen, gibt es selbstverständlich die Möglichkeit der Anrechnung schon belegter Veranstaltungen. Dabei rechnen wir Ihnen sowohl die bereits besuchten Unterrichtsstunden in voller Höhe auf die Anwesenheitspflicht von mindestens 75 % als auch
75 % der Kosten auf die Studienganggebühr an. Auch bereits absolvierte Klausuren können angerechnet werden.
Für die besuchte(n) Veranstaltung(en) erhalten Sie ein Zertifikat.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Masterstudiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.