
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist natürlich auch immer eine finanzielle Belastung. Zu den Studiengebühren kommen noch die Kosten für die Anreise, die Unterkunft und sonstige Ausgaben hinzu. Schnell ist man dann bei einer Summe angelangt, die auf den ersten Blick sehr hoch erscheint.
Durch die Teilnahme an dem Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ steigen Ihre Berufs- und Karriereaussichten jedoch beträchtlich. Dies schlägt sich natürlich auch im Gehalt nieder. Nach Absolvierung des Studiengangs können Sie mit einem überdurchschnittlich hohem Gehalt rechnen, so dass sich die Ausgaben für ein Masterstudium schon nach kurzer Zeit rentiert haben.
Die Studiengebühren betragen insgesamt 12.600 Euro. Wenn Sie sich bis zum 15. Juni 2012 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 2.100 Euro in Anspruch nehmen. Die Gebühren belaufen sich dann auf insgesamt 10.500 Euro.
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden:
1. Rate: 31. August 2012
2. Rate: 31. März 2013
3. Rate: 15. Oktober 2013
Anmeldung bis zum 15. Juni 2012 | 10.500 Euro (drei Raten à 3.500 Euro) |
Anmeldung bis zum 15. Juli 2012 | 12.600 Euro (drei Raten à 4.200 Euro) |

In jedem Studienjahr vergibt die Westfälische Wilhelms-Universität insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr.
Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig sind:
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
In den Studiengebühren enthalten sind bereits vollständig die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Verpflegung.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.