
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Private Wealth Management“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus, die auch durch eine schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, durch Praktika oder das Referendariat nachgewiesen werden kann.
Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Anmeldeschluss ist am 15. Juli 2010. Ihre Bewerbung kann auch danach noch berücksichtigt werden, wenn noch freie Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen.

Die 40 Teilnehmerplätze für den Masterstudiengang „Private Wealth Management“ werden in einem gestaffelten Verfahren vergeben.
Bewerber, die folgende Notenvoraussetzungen mitbringen, haben die Möglichkeit, vorzeitig zum Studiengang zugelassen zu werden:
Für eine vorzeitige Zulassung zum Studiengang ist jedoch nicht nur die Abschlussnote entscheidend. Ausschlaggebend ist auch der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung, da nur maximal 20 Teilnehmerplätze vorab vergeben werden.
Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen dauert es etwa 2-3 Wochen, bis der Prüfungsausschuss entschieden hat, und Sie die Zulassung zum Studiengang per Post erhalten.
Die übrigen Teilnehmerplätze werden über ein Bewerbungsverfahren vergeben. Dabei werden die Bewerbungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2010 gesammelt.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss etwa ein bis zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2010 basierend vor allem auf den Kriterien „Abschlussnote“ und „Berufserfahrung“. Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein.
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
Da die Teilnehmeranzahl pro Studiengang begrenzt ist, kann es passieren, dass wir nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens auch Absagen verschicken müssen. Sollte es bei Ihrer ersten Bewerbung nicht geklappt haben, so empfehlen wir Ihnen, es im darauf folgenden Jahr noch einmal zu versuchen. Eine erfolglose Bewerbung nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird von uns im Sinne einer „Wartezeit“ bewertet und erhöht Ihre Chancen bei einer neuerlichen Bewerbung.