Die Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Erbrecht

Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen.

Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen Wert auf diese Zusatzqualifikation. 

Der Studiengang „Private Wealth Management“ bietet Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ Voraussetzung sind.