
Für die erfolgreiche Absolvierung des Studiengangs müssen insgesamt sieben Klausuren, eine Präsentationsprüfung sowie die Masterarbeit bestanden werden. Darüber hinaus müssen die Teilnehmer an mindestens 75 % der ingesamt 420 Unterrichtsstunden anwesend sein.
Am Ende eines Moduls werden die Kursinhalte in Form einer drei- bzw. fünfstündigen Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die Teilnehmer stets mehrere Wochen Zeit haben, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten.
Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und kleineren Fällen, die jedoch nicht im "Gutachtenstil" gelöst werden müssen. Teilnehmer aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften müssen also nicht auf die Einhaltung juristischer Formalien achten.
Nach Ende der Präsenzzeit ist außerdem innerhalb von vier Monaten eine Masterarbeit anzufertigen. Die Masterarbeit bildet einen wesentlichen Bestandteil des Studiums und soll zeigen, dass der Teilnehmer in der Lage ist, im Rahmen einer eigenständigen Arbeit ein Problem aus dem Bereich „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ nach wissenschaftlichen Kriterien zu untersuchen.
Auf das Thema der Masterarbeit, die einen Umfang von ca. 30-40 Seiten haben soll, kann Einfluss genommen werden. Dem Prüfungsausschuss müssen dazu mindestens drei konkrete Themenvorschläge unterbreitet werden. Bei wissenschaftlicher Eignung dieser Themenvorschläge folgt der Prüfungsausschuss in der Regel den Teilnehmerwünschen. Alternativ kann auch lediglich ein Themenbereich angegeben werden (z.B. Private Equity oder Unternehmensnachfolge). Der vorgeschlagene Bereich wird auf jeden Fall bei der Themenvergabe berücksichtigt.
Zu allen Prüfungsleistungen gibt es maximal zwei Wiederholungsversuche. Die Nachschreibetermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt. Bei der Wiederholung einer Masterarbeit richten wir uns individuell nach Ihnen.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen und errechnet sich nach folgendem Verfahren:
bis 1,5 summa cum laude
1,6 – 2,5 magna cum laude
2,6 – 3,5 cum laude
3,6 – 4,0 rite
4,1 – 5,0 non rite