
Für die erfolgreiche Absolvierung des Studiengangs müssen insgesamt sieben Klausuren, ein Kurzgutachten und die Masterarbeit bestanden werden. Darüber hinaus müssen die Teilnehmer an mindestens 75 % der ingesamt 432 Unterrichtsstunden anwesend sein.
Am Ende eines Moduls werden die Kursinhalte in Form einer drei- bzw. fünfstündigen Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die Teilnehmer stets mehrere Wochen Zeit haben, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten.
Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und kleineren Fällen, die jedoch nicht im "Gutachtenstil" gelöst werden müssen. Teilnehmer aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften müssen also nicht auf die Einhaltung juristischer Formalien achten.
Darüber hinaus ist ein Kurzgutachten anzufertigen, das die Teilnehmer auf die Anfertigung der Masterarbeit vorbereiten soll. Für die Ausarbeitung stehen insgesamt zwei Wochen zur Verfügung. Die LL.M- Anwärter erhalten ein rechtswissenschaftliches Thema zur Bearbeitung, während EMBA-Anwärtern eine Aufgabe aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich gestellt wird.
Nach Ende der Präsenzzeit ist außerdem innerhalb von vier Monaten eine Masterarbeit anzufertigen. Die Masterarbeit bildet einen wesentlichen Bestandteil des Studiums und soll zeigen, dass der Teilnehmer in der Lage ist, im Rahmen einer eigenständigen Arbeit ein Problem aus dem Bereich „Private Wealth Management“ nach wissenschaftlichen Kriterien zu untersuchen.
Auf das Thema der Masterarbeit, die einen Umfang von ca. 30-40 Seiten haben soll, kann Einfluss genommen werden. Dem Prüfungsausschuss müssen dazu mindestens drei konkrete Themenvorschläge unterbreitet werden. Bei wissenschaftlicher Eignung dieser Themenvorschläge folgt der Prüfungsausschuss in der Regel den Teilnehmerwünschen. Alternativ kann auch lediglich ein Themenbereich angegeben werden (z.B. Private Equity oder Unternehmensnachfolge). Der vorgeschlagene Bereich wird auf jeden Fall bei der Themenvergabe berücksichtigt.
Zu allen Prüfungsleistungen gibt es maximal zwei Wiederholungsversuche. Die Nachschreibetermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt. Bei der Wiederholung einer Masterarbeit richten wir uns individuell nach Ihnen.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 60 % aus den Klausurleistungen, zu 10 % aus dem Kurzgutachten und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen und errechnet sich nach folgendem Verfahren:
bis 1,5 summa cum laude
1,6 – 2,5 magna cum laude
2,6 – 3,5 cum laude
3,6 – 4,0 rite
4,1 – 5,0 non rite
Die neue Prüfungsordnung für den Jahrgang 2010/2011 wird in Kürze eingestellt.