Die Studiengebühren

Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist natürlich auch immer eine finanzielle Belastung. Zu den Studiengebühren kommen noch die Kosten für die Anreise, die Unterkunft und sonstige Ausgaben hinzu. Schnell ist man dann bei einer Summe angelangt, die auf den ersten Blick sehr hoch erscheint.

Durch die Teilnahme an dem Studiengang „Real Estate Law“ steigen Ihre Berufs- und Karriereaussichten jedoch beträchtlich. Dies schlägt sich natürlich auch im Gehalt nieder. Unsere Absolventen erzielen überdurchschnittlich hohe Gehälter, so dass sich die Ausgaben für ein Masterstudium schon nach kurzer Zeit rentiert haben.

Kosten

Wenn Sie sich bis zum 15. Februar 2012 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 2.100 Euro in Anspruch nehmen. Die Gebühren belaufen sich dann auf insgesamt 10.500 Euro. Bei einer Anmeldung nach dem 15. Februar 2012 (freie Teilnehmerplätze vorausgesetzt) belaufen sich die Studiengebühren auf insgesamt 12.600 Euro.

Ratenzahlung

Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden:

1. Rate: 31. März 2012
2. Rate: 15. Oktober 2012
3. Rate: 31. März 2013

Kosten im Überblick:

Anmeldung bis zum 15. Februar 2012:

10.500 Euro (drei Raten à 3.500 Euro)

Anmeldung nach dem 15. Februar 2012:

12.600 Euro (drei Raten à 4.200 Euro)

Einschreibung an der WWU

Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 206,34 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität.

Teilstipendien

In jedem Studienjahr vergibt die Westfälische Wilhelms-Universität insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr.

Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig sind:  

  • Juristen mit "9,0" oder mehr Punkten in einem der beiden Staatsexamina
  • Wirtschaftswissenschaftler einer Universität mit Diplom- oder Masterabschluss und einer Abschlussnote von mindestens "gut (1,9)"
  • Wirtschaftswissenschaftler einer Fachhochschule mit Diplom- oder Masterabschluss und einer Abschlussnote von mindestens "sehr gut (1,5)"
  • Bachelor-Absolventen mit mindestens der Note "sehr gut (1,5)"

Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

Keine Zusatzkosten

In den Studiengebühren enthalten sind bereits vollständig die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Verpflegung.

Steuerliche Aspekte

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang „Real Estate Law“ entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.