Zulassung zum Studiengang

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Real Estate Law“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen:  

  • Staatsexamen
  • Diplom (z.B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Volkswirt, Diplom-Wirtschaftsjurist, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Diplom-Verwaltungswirt u.a.)
  • Master oder Bachelor

Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten im Rahmen ihres Studiums einen rechtlichen Schwerpunkt gewählt haben und diesen bei einer Bewerbung nachweisen können.

Berufserfahrung

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus, die auch durch eine schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, durch Praktika oder das Referendariat nachgewiesen werden kann.

Ausländische Bewerber

Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Fristen

Anmeldeschluss ist am 15. Februar 2011. Ein Frühbucherrabatt wird bis zum 15. Januar 2011 gewährt. Bei beiden Fristen ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.

Zulassungsverfahren

Die maximal 40 Teilnehmerplätze für den Masterstudiengang „Real Estate Law“ werden in einem gestaffelten Verfahren vergeben.













Vorzeitige Zulassung

Bewerber, die folgende Notenvoraussetzungen mitbringen, haben die Möglichkeit, vorzeitig zum Studiengang zugelassen zu werden:  

  • mindestens "7,0" Punkte im 1. oder 2. Staatsexamen
  • mindestens „gut (1,9)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Universität)
  • mindestens „sehr gut (1,5)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Fachhochschule)
  • mindestens „sehr gut (1,5)“ im Bachelor-Abschluss

Für eine vorzeitige Zulassung zum Studiengang ist jedoch nicht nur die Abschlussnote entscheidend. Ausschlaggebend ist auch der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung, da nur maximal 20 Teilnehmerplätze vorab vergeben werden.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen dauert es etwa 2-3 Wochen, bis der Prüfungsausschuss entschieden hat, und Sie die Zulassung zum Studiengang per Post erhalten.

Bewerbungsverfahren

Die übrigen Teilnehmerplätze werden über ein Bewerbungsverfahren vergeben. Dabei werden die Bewerbungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Februar 2011 gesammelt. Der Zeitpunkt der Bewerbung ist dabei nicht ausschlaggebend. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass wir bis zum 15. Januar 2011 einen Frühbucherrabatt in Höhe von 2.100 Euro gewähren.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss etwa ein bis zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Februar 2011 basierend vor allem auf den Kriterien „Abschlussnote“ und „Berufserfahrung“. Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Ende Februar 2011 abgeschlossen sein.

Zulassungsordnung

Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

Wartezeit

Da die Teilnehmeranzahl pro Studiengang begrenzt ist, kann es passieren, dass wir nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens auch Absagen verschicken müssen. Sollte es bei Ihrer ersten Bewerbung nicht geklappt haben, so empfehlen wir Ihnen, es im darauf folgenden Jahr noch einmal zu versuchen. Eine erfolglose Bewerbung nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird von uns im Sinne einer „Wartezeit“ bewertet und erhöht Ihre Chancen bei einer neuerlichen Bewerbung.

Fragen?

Haben Sie noch Fragen, oder möchten Sie individuelle Besonderheiten mit uns klären? Dann schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.