Zulassung zum Studiengang

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen:  

  • Staatsexamen
  • Diplom (z.B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Volkswirt, Diplom-Wirtschaftsjurist, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Diplom-Verwaltungswirt u.a.)
  • Master oder Bachelor

Grundkenntnisse im Steuerrecht werden vorausgesetzt.

Berufserfahrung

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus (zwei Jahre bei Bewerbern, die den EMBA anstreben), die auch durch eine schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, durch Praktika oder das Referendariat nachgewiesen werden kann.

Ausländische Bewerber

Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Fristen

Anmeldeschluss ist am 15. Juli 2012. Ein Frühbucherrabatt wird bis zum 15. Juni 2012 gewährt. Bei beiden Fristen ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.

 

Zulassungsverfahren

Die max. 40 Teilnehmerplätze für den Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ werden in einem gestaffelten Verfahren vergeben.













Vorzeitige Zulassung

Bewerber, die folgende Notenvoraussetzungen mitbringen, haben die Möglichkeit, vorzeitig zum Studiengang zugelassen zu werden:  

  • mindestens "7,0" Punkte im 1. oder 2. Staatsexamen
  • mindestens „gut (1,9)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Universität)
  • mindestens „sehr gut (1,5)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Fachhochschule)
  • mindestens „sehr gut (1,5)“ im Bachelor-Abschluss

Für eine vorzeitige Zulassung zum Studiengang ist jedoch nicht nur die Abschlussnote entscheidend. Ausschlaggebend ist auch der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung, da nur maximal 20 Teilnehmerplätze vorab vergeben werden.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen dauert es etwa 2-3 Wochen, bis der Prüfungsausschuss entschieden hat, und Sie die Zulassung zum Studiengang per Post erhalten.

Bewerbungsverfahren

Die übrigen Teilnehmerplätze werden über ein Bewerbungsverfahren vergeben. Dabei werden die Bewerbungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2012 gesammelt. Der Zeitpunkt der Bewerbung ist dabei nicht ausschlaggebend. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass wir bis zum 15. Juni 2012 einen Frühbucherrabatt in Höhe von 2.100 Euro gewähren.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss etwa ein bis zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2012 basierend vor allem auf den Kriterien „Abschlussnote“ und „Berufserfahrung“. Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein.

Zulassungsordnung

Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

Wartezeit

Da der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ in der Vergangenheit regelmäßig stark überbucht war, müssen wir leider nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auch zahlreiche Absagen verschicken.

Sollte es bei Ihrer ersten Bewerbung nicht geklappt haben, so empfehlen wir Ihnen, es im darauf folgenden Jahr noch einmal zu versuchen. Eine erfolglose Bewerbung nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird von uns im Sinne einer „Wartezeit“ bewertet und erhöht Ihre Chancen bei einer neuerlichen Bewerbung.

Fragen?

Haben Sie noch Fragen, oder möchten Sie individuelle Besonderheiten mit uns klären? Dann schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.