Die Studiengebühren

Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist natürlich auch immer eine finanzielle Belastung. Zu den Studiengebühren kommen noch die Kosten für die Anreise, die Unterkunft und sonstige Ausgaben hinzu. Schnell ist man dann bei einer Summe angelangt, die auf den ersten Blick sehr hoch erscheint.

Durch die Teilnahme an dem Studiengang „Versicherungsrecht“ steigen Ihre Berufs- und Karriereaussichten jedoch beträchtlich. Dies schlägt sich natürlich auch im Gehalt nieder. Unsere Absolventen erzielen überdurchschnittlich hohe Gehälter, so dass sich die Ausgaben für ein Masterstudium schon nach kurzer Zeit rentiert haben.

Kosten

Die Studiengebühren betragen insgesamt 11.700 Euro. Wenn Sie sich bis zum 15. Januar 2011 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 Euro in Anspruch nehmen. Die Gebühren belaufen sich dann auf insgesamt 9.900 Euro.

Mitglieder des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen erhalten eine weitere Ermäßigung von 200 Euro.

Ratenzahlung

Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden:

1. Rate: 31. März 2011
2. Rate: 15. Oktober 2011
3. Rate: 31. März 2012

Einmalzahlung

Falls Sie die Studiengebühren lieber auf einmal bezahlen möchten (bis zum 31. März 2011), gewähren wir Ihnen einen Rabatt in Höhe von 5 %. 

Kosten im Überblick:

Anmeldung bis zum 15. Januar 2011:
 

9.900 Euro (drei Raten à 3.300 Euro)
9.405 Euro (Einmalzahlung)

Anmeldung bis zum 15. Februar 2011:
 

11.700 Euro (drei Raten à 3.900 Euro)
11.115 Euro (Einmalzahlung)

Teilstipendien

In jedem Studienjahr vergibt die Westfälische Wilhelms-Universität insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr.

Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig sind:  

  • Juristen mit "9,0" oder mehr Punkten in einem der beiden Staatsexamina
  • Wirtschaftswissenschaftler einer Universität mit Diplom- oder Masterabschluss und einer Abschlussnote von mindestens "gut (1,9)"
  • Wirtschaftswissenschaftler einer Fachhochschule mit Diplom- oder Masterabschluss und einer Abschlussnote von mindestens "sehr gut (1,5)"
  • Bachelor-Absolventen mit mindestens der Note "sehr gut (1,5)"

Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

Keine Zusatzkosten

In den Studiengebühren enthalten sind bereits vollständig die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Verpflegung.

Steuerliche Aspekte

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.